CDU Stadtverband Uslar
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Aufsicht greift ein

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Nun kommen sie doch auf die Tagesordnung im Fachausschuss, zwei schon im Juli gestellte Anträge von Stephan Kaiser, der für die CDU beratendes Mitglied des Kultur- und Sozialausschuss ist. Ohne Einschalten der Kommunalaufsicht wäre dies allerdings wohl nicht erfolgt. Diese forderte einen Sachstandsbericht aus dem Uslarer Rathaus ein - und hat die Stadt schließlich „nochmals für die Thematik sensibilisiert“ (Schreiben vom 6. Dezember).

Wieso aus den beiden Anträgen überhaupt ein Problem wurde, ist weiterhin offen. Inhaltlich ging es Kaiser darum, mit einer Tafel am Rathaus und durch Benennung des Kreisels in der Auschnippe (ohne Adressänderung für Anlieger), auf die Städtepartnerschaft Uslars mit Schlochau/Czluchow aufmerksam zu machen – so wie es die Polen umgekehrt auch handhaben. Da für Ende September die Jubiläumsfeier zum 25jährigen Bestehen der Verbindung terminiert war, bat Kaiser zudem um einen Sitzungstermin rechtzeitig vorher, um beides gegebenenfalls zum Besuch der Schlochauer Delegation umzusetzen.

Doch daraus wurde nichts. Es kam es zu keiner Sitzung vor dem Jubiläum. Die Anträge standen auch nicht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung. Und dass die beiden Anliegen allerdings „versehentlich für die Sitzung am 12.11. vergessen worden“, wie die Stadt laut Kommunalaufsicht in ihrer Stellungnahme geschrieben hat, ist nicht plausibel – explizit aufgrund der Aussage des Ausschussvorsitzenden Marlon Weifenbach (SPD), dass der nichtöffentlich tagende Verwaltungsausschuss eine Befassung der Anträge durch den Fachausschuss abgelehnt habe (siehe unten) sowie durch die umfassende und dokumentierte Kommunikation im Verlauf dieser Angelegenheit.

Umfassende Kommunikation

Am 18. Juli hatte Kaiser seinen ersten Antrag per E-Mail eingereicht: an den stellvertretenden Verwaltungschef Bernd Klodner sowie den Ausschussvorsitzenden Weifenbach und Bürgermeister Torsten Bauer, CDU (Vorsitzender und Bürgermeister sind gemäß Kommunalverfassung für Sitzungstermine und Tagesordnung zuständig). Der zweite Antrag folgte dann am 26. Juli, ebenfalls schriftlich sowohl an Weifenbach als auch den Bürgermeister gerichtet.

Nachdem keine Rückmeldung kam, fragte Kaiser am 3. August per WhatsApp bei Weifenbach erstmals zum nächsten Sitzungstermin nach. Da dieser antwortete, der Sitzungskalender sei seines Wissens noch nicht fertig, ergänzte Kaiser, dass der Ausschussvorsitzende dies mitentscheiden könne.

Als seine Anträge dann auch auf der Einladung zur erst am 12. November folgenden Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses fehlten, nahm Kaiser schon 10 Tage vorher, also am 2. November, erneut Kontakt auf: schriftlich sowohl beim Bürgermeister als auch beim Ausschussvorsitzenden. Den Bürgermeister bat er, die Anträge auf der Tagesordnung noch zu ergänzen, was jedoch nicht erfolgte. Weifenbach fragte er nach dem Grund für die Nichtaufnahme.

Nachdem der Ausschussvorsitzende zunächst nicht geantwortet hatte, rief Kaiser Weifenbach am 4. November an. Dieser sagte im Telefonat, der nichtöffentlich tagende Verwaltungsausschuss habe eine Befassung durch den Ausschuss abgelehnt. Auf die entsprechende Nachfrage nach der rechtlichen Grundlage übersandte der Ausschussvorsitzende per Whatsapp einen Passus der Geschäftsordnung des Rates, nach dem dieser bzw. der VA entscheide, „welchem Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollen“. Entsprechend nahm Weifenbach im Beisein des Bürgermeisters eingangs der folgenden Ausschusssitzung Stellung, als Kaiser sich zur Tagesordnung zu Wort meldete. Allerdings gibt es die genannten Formulierung (dort steht das Wort „welchem“ und nicht „ob“) nicht her, dass Anträge überhaupt keinem Fachausschuss überwiesen werden.

Auch im Anschluss an die Sitzung bekam Kaiser keine weiteren Information zu seinen Anträgen. Er wandte sich daher am 15. November an die Kommunalaufsicht und schrieb: „Meiner Ansicht nach widerspricht der Vorgang dem Demokratieprinzip und verweigert mir mein Recht als beratendes Mitglied.“

Das Ergebnis nach Einschalten der Kommunalaufsicht bestätigt die Regelungen der Gemeindeordnung, die gebotene Transparenz und die Rechte von Antragstellern. Der Bürgermeister teilte telefonisch am 4. Dezember mit, dass die Anträge in der Fachausschusssitzung am 21. Januar behandelt werden sollen.